BUNDjugend Nordrhein-Westfalen  

Freiwillig aktiv im FÖJ oder BFD

Du möchtest dich für Natur, Klima, Antirassismus und eine gerechte Welt einsetzen? Du möchtest nach der Schule oder zwischendurch mal was anderes und besonderes machen? Du arbeitest gern in einem netten Team mit vielen unterschiedlichen Leuten zusammen?

Dann bist du bei uns genau richtig!

Wir haben jährlich freie Plätze für ein Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) oder den Bundesfreiwilligendienst (BFD). Den Unterschied zwischen den beiden Programmen erklären wir unten.

Kreativ organisieren lernen – so lässt sich das Aufgabenspektrum bei der BUNDjugend am besten beschreiben. Der Schwerpunkt liegt bei uns eindeutig auf organisatorischen Aufgaben wie: Gestalten und Schreiben von Flyern, Instagram-Posts und Homepagebeiträgen am Computer, Sammeln und Zusammenstellen von Informationen, Vorbereitung von Seminaren und Workshops, Infoanfragen beantworten und Planen von Aktionen. Dazu kannst du, je nach Interesse, die Vorbereitung, Durchführung und Betreuung unserer vielen Workshops, Freizeiten und Seminare übernehmen und beispielsweise als Teamer*in selbst aktiv mitwirken. Darüber hinaus bieten wir die Möglichkeit, einen Tag in der Woche auf einem Biohof praktisch mit zu arbeiten. Bei alledem hast du genug Freiraum, selbst Projekte umzusetzen oder eigene Ideen in bestehende Projekte einzubringen.

Du…

  • bist mindestens 18 Jahre alt (ein FÖJ ist möglich bis 27 Jahre, ein BFD ist altersunbeschränkt)
  • hast für mindestens 6 Monate Zeit, am besten aber ein ganzes Jahr
  • interessierst dich für Themen rund um Umwelt, Klima(gerechtigkeit), Mensch und Natur
  • hast Freude am Umgang mit Menschen
  • arbeitest gern am Computer
  • hast auch mal am Wochenende Zeit

Je nach Interesse kannst du bei uns…

  • Freizeiten & Workshops begleiten
  • Homepages, Datenbanken und Internetportale betreuen
  • kreative Aktionen & Stände vorbereiten
  • dich mit Jugendlichen vernetzen
  • Interessierte, Presse und Medien mit Infos füttern
  • und vieles mehr…

Wir…

  • sind ein junges Team
  • pflegen eine angenehme Arbeitsatmosphäre
  • sind manchmal sehr chaotisch, dafür echte Überzeugungstäter*innen
  • haben bisweilen Zeitdruck, sind aber eigentlich entspannt
  • interessieren uns viel mehr für DICH, als für deine Noten!!
  • unser mehrheitlich weißes Team setzt sich seit einiger Zeit mir rassismuskritischen Inhalten, unter anderem in Form von Fortbildungen, auseinander und wir möchten uns gerne in unserem Team inhaltlich wie personell diverser aufstellen

Wir freuen uns auf vielfältige Bewerber*innen und ermutigen unabhängig von Herkunft, Geschlechtsidentität, sexueller Orientierung, Religionszugehörigkeit, Behinderung oder Alter ausdrücklich zur Bewerbung.

Wir ermutigen besonders auch Menschen, deren Erstsprache nicht deutsch ist sich zu bewerben.

Wenn du Interesse an einem Freiwilligendienst bei der BUNDjugend NRW hast, melde dich bei Anneke in der Landesgeschäftsstelle – sie beantwortet gerne alle weiteren Fragen und vereinbart einen Termin für ein unverbindliches Gespräch mit dir.

Kontakt: Mirjam Glebinski, Tel.: 02921 3274860, mirjam.glebinski@bundjugend-nrw.de

Wenn du dich direkt bewerben möchtest, dann schicke deine Bewerbung mit einem Motivationsschreiben oder einem Video, wieso du einen Freiwilligendienst bei uns machen möchtest, und einem Lebenslauf an Mirjam.

 

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FÖJ und BFD – was ist das eigentlich?

Das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) und der Bundesfreiwilligendienst (BFD) sind die beiden Programme für einen Freiwilligendienst, die du bei uns machen kannst. Im Kern sind sie sich sehr ähnlich und egal ob FÖJ oder BFD wirst du bei uns die gleichen Aufgaben und Möglichkeiten haben. Es gibt ein paar kleine feine Unterschiede, die wir dir kurz erklären wollen.

BFD

FÖJ

Taschengeld

330€

Start

Jederzeit möglich

Jedes Jahr zum 1.8.

Alter

Ab 18 Jahre möglich

18-27 Jahre

Dienstzeit

6-12 Monate, Verlängerung bis zu 18 Monate möglich

12 Monate, Verlängerung auf 18 Monate möglich

Seminare

25 Seminartage

Seminare können frei aus dem Seminarprogramm des BUND gewählt werden

25 Seminartage

feste Seminargruppe und -termine, die aktiv mitgestaltet werden können

Weitere Infos

BFD beim BUND

FÖJ beim LWL

 

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Hier noch ein paar weitere Informationen…

… für Asylsuchende: auch Menschen, die Asyl suchen, können einen Freiwilligendienst in Deutschland machen. Voraussetzung ist, dass sie mindestens drei Monate in Deutschland sind. Dann bekommen sie eine Beschäftigungserlaubnis von der Ausländerbehörde.

… für Bewerber*innen aus dem Ausland: wenn du dich aus dem Ausland bewirbst, musst du im Vorfeld deines Aufenthalts in Deutschland ein Visum beantragen. Bei der deutschen Botschaft erfährst du, wann du welche Unterlagen einreichen musst. Falls nötig, können wir dir deinen Vertrag dazu schon vorher per Mail schicken. Die Visaantragsstellung dauert 8-10 Wochen. Sobald du in Deutschland angekommen bist, musst du zur zuständigen Ausländerbehörde und dir dort eine Aufenthaltserlaubnis für die Zeit deines Freiwilligendienstes einholen.

…zur Unterkunft: wir können leider keine Unterkunft zur Verfügung stellen, weshalb du dir selber eine Wohnung oder WG in Soest oder Umgebung suchen musst. Wir helfen dir dabei sehr gerne! Es gibt aber die Möglichkeit Wohngeld zu beantragen. Bewerber*innen aus dem Ausland können leider kein Wohngeld beantragen. Auch Menschen, die Asyl suchen bekommen kein Wohngeld, da sie Anspruch auf Transferleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben. Damit wird aber in der Regel eine Unterkunft finanziert.

…zum Taschengeld: du bekommst von uns eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 330€ pro Monat.

Freiwillige, die Asyl suchen, bekommen das gleiche Taschengeld wie andere Freiwillige. Aber sie dürfen davon nicht alles behalten. Ein Teil des Taschengeldes wird auf das Geld nach dem Asylbewerberleistungsgesetz angerechnet. Die Freiwilligen bekommen dann weniger Geld vom Amt, haben insgesamt aber etwas mehr Geld.

Menschen, die Asyl in Deutschland erhalten haben (= anerkannte Asylberechtigte), können natürlich auch einen Freiwilligendienst machen. Das Taschengeld wird dann auf das Arbeitslosengeld II angerechnet. Vom Taschengeld sind 200 Euro „nicht zu berücksichtigende Einnahme“. Das bedeutet, dass du als Freiwilligendienstleistende*r 200 Euro behalten kannst. Das steht hier: Arbeitslosengeld II-Verordnung Paragraf § 1 Absatz 7.

…zum Ticket für öffentliche Verkehrsmittel: da wir es unterstützen möchten, wenn du statt dem Auto öffentliche Verkehrsmittel nutzt, bemühen wir uns aktuell darum, allen Freiwilligen ein 49€-Ticket zur Verfügung zu stellen. Wir hoffen, dass wir dies bald realisieren können.